Wie geht es weiter mit dem Thema Kasse?

Die Bundesregierung möchte sicherstellen, dass digitale Grundaufzeichnungen z.B. bei elektronischen Registrierkassen nicht mehr manipuliert werden können.Dabei ist eine technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungen geplant, welche durch das Bundesamt für Sicherheit und Informatik zertifiziert wird. Aktueller Standard ist momentan das INSIKA – Verfahren, aber jeder Kassenhersteller kann ein Verfahren entwickeln und zertifizieren lassen. 

Dies soll gewährleistet werden, dass die Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichungsvorgangs protokolliert werden und später nicht mehr manipuliert werden können.Diese Aufzeichnungen werden auf einen Speichermedium sicher und unveränderbar gespeichert und es soll dann eine Digitale Schnittstelle für die reibungslose Datenübertragung an die Finanzverwaltung geben. 

Daneben soll es eine Kassennachschau geben, das ist keine Außenprüfung, sondern eine unangekündigte Nachschau während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Dabei darf das Finanzamt die Daten der Kasse und die Schnittstelle für die Datenträgerüberlassung anschauen und prüfen. 

Was ist nicht geplant:
Entgegen bisherigen Überlegungen ist eine allgemeine Registrierkassenpflicht für Wochenmärkte, Straßenverkäufer oder Vereinsfeste nicht geplant-Eine Belegausgabepflicht, wie sie beispielsweise Italien hat, ist auch nicht geplant

Ich bin richtig gespannt, was hier noch geschieht und welche Änderungen /Neuerungen Mandant und Berater weiter aus Trapp halten.

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