Immer wieder- besonders zur Weihnachtszeit- stellt sich die Fragen, wann Geschenke wie abzugsfähig sind, deshalb anbei eine kleine Auflistung:
1
Geschenke bis 10.- Euro (Streuartikel)
Geschenke bis 10 .-Euro netto, sogenannte Streuartikel sind immer als Betriebsausgaben abzugsfähig und nicht zu versteuern, weder beim Geber noch beim Empfänger.
2
Geschenke an Mitarbeiter:
Geschenke an Mitarbeiter anläßlich eines persönlichen Ereignisses wie Hochzeit, Geburtstag, oder Geburt eines Kindes sind bis zu einem Betrag von 60 .- Euro pro Ereignis abzugsfähig
Daneben sind regelmäßige monatliche Sachzuwendungen innerhalb der monatlichen Sachbezugsgrenze von 44.-Euro steuerfrei.
3
Geschenke an Geschäftspartner:
Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu einem Betrag von 35 .- Euro steuerlich abzugsfähig. Ist der Schenker vorsteuerabzugsberechtigt, dann handelt es sich bei dem Betrag von 35.- Euro um einen Nettobetrag.Dabei wird jedoch in der Regel übersehen, dass diese Beträge entweder vom Empfänger zu versteuern sind, oder vom Schenker nach § 37 b ESTG pauschal versteuert werden müssen. Möglicherweise kommt deshalb das böse Erwachen bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung.
Geschenke über 35.- Euro an Geschäftsfreude sind steuerlich nicht abzugsfähig.