Coronabonus 1.500 € bis zum 31.12.2020 für alle Arbeitnehmer

Was ist wichtig?

Der Corona-Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen scheiden also aus.
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Dieser Bonus kann Arbeitnehmern in allen Branchen gewährt werden. Es gibt keine Einschränkung auf sog. „systemrelevante“ Berufe und keine Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit das heißt, auch für folgende Arbeitnehmer:
Teilzeitkräfte
Aushilfen
Minijobber
Arbeitnehmer-Ehegatten (wenn steuerlich anerkanntes Arbeitverhältnis)
Gesellschafter-Geschäftsführer (aber verdeckte Gewinnausschüttung prüfen)

Es ist auch möglich, den Bonus in Form von Sachleistungen zu gewähren, die Sachbezugsgrenze von 44 € wird hier nicht berührt, der Gutschein kann daneben gewährt werden.

http://covid19-recht.de/die-zuschuesse-kommen

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