Geschäftliche Bewirtungen gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Wer Kunden, Geschäftspartner oder potenzielle Auftraggeber einlädt, kann die Kosten steuerlich berücksichtigen, wenn die Bewirtung betrieblich veranlasst ist und die Nachweise vollständig vorliegen. Gerade bei Restaurantrechnungen lohnt sich allerdings ein genauer Blick, denn ab einem Rechnungsbetrag von mehr als 250 Euro steigen die formalen Anforderungen deutlich.
Ab 250 Euro entscheiden die Details.
Liegt der Gesamtbetrag der Rechnung bei höchstens 250 Euro, reicht grundsätzlich eine Kleinbetragsrechnung aus. In diesem Fall sind weniger Angaben erforderlich. Überschreitet die Rechnung diese Grenze, muss sie den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Rechnung entsprechen. Fehlen dort wichtige Details, kann das später zu Problemen beim Betriebsausgabenabzug und beim Vorsteuerabzug führen.
Diese Angaben sollten auf Ihrer Rechnung stehen.
Damit ein Bewirtungsbeleg über 250 Euro steuerlich verwendbar ist, sollte die Rechnung insbesondere folgende Angaben enthalten:
• Name und vollständige Anschrift des Restaurants
• Name und vollständige Anschrift Ihres Unternehmens
• Datum der Bewirtung
• Konkrete Auflistung der verzehrten Speisen und Getränke
• Entgelt und ausgewiesene Umsatzsteuer